Wohnsitz; Anmeldung
Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.
Voraussetzungen
Tatsächliches Beziehen der neuen Wohnung (diese Wohnung wird auf Dauer oder zumindest mit einer gewissen Regelmäßigkeit vor allem zum Wohnen und Schlafen benutzt).
Fristen
Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen.
Kosten
keine
Rechtsgrundlagen
Stand: 01.02.2022
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Weiterführende Informationen/Onlinedienste:


Opel, Sabine
Stellvertretende Abteilungsleiterin des Ordnungsamtes
Leitung des Bürgerbüros
- 09270 989-11
- 09270 989-7011
- E-Mail senden


Schmidt, Sandra
Ordnungsamt/Bürgerbüro
Bürozeiten: Di.-Do. 8.00-14.00 Uhr und Fr. 8.00-12.00 Uhr
- 09270 989-15
- 09270 989-7015
- E-Mail senden