Wohnsitz; Abmeldung

Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

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Opel, Sabine

Stellvertretende Abteilungsleiterin des Ordnungsamtes

Leitung des Bürgerbüros

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Rauh, Christina

Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro

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Schmidt, Sandra

Ordnungsamt/Bürgerbüro

Bürozeiten: Di.-Do. 8.00-14.00 Uhr und Fr. 8.00-12.00 Uhr

Alle Leistungen