Wohnsitz; Abmeldung
Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.
Voraussetzungen
Tatsächliches Ausziehen aus der Wohnung und kein Beziehen einer neuen Wohnung im Inland. Bei einer vorübergehenden Abwesenheit mit der Möglichkeit und der Absicht die Benutzung fortzusetzen besteht keine Abmeldepflicht.
Fristen
Frühestmöglicher Zeitpunkt einer Abmeldung ins Ausland ist eine Woche vor dem Auszug.
Kosten
keine
Rechtsgrundlagen
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Stand: 06.10.2021
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Weiterführende Informationen/Onlinedienste:


Opel, Sabine
Stellvertretende Abteilungsleiterin des Ordnungsamtes
Leitung des Bürgerbüros
- 09270 989-11
- 09270 989-7011
- E-Mail senden


Schmidt, Sandra
Ordnungsamt/Bürgerbüro
Bürozeiten: Di.-Do. 8.00-14.00 Uhr und Fr. 8.00-12.00 Uhr
- 09270 989-15
- 09270 989-7015
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