Aufhebung der Abkochanordnung für Trinkwasser im Versorgungsgebiet des Wasserzweckverbandes Haager Gruppe

  • Stadt Creußen
  • Gemeinde Haag
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Die Abkochanordnung für das Versorgungsgebiet des Wasserzweckverbandes Haager Gruppe ist mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Das hat das Gesundheitsamt des Landratsamtes Bayreuth mitgeteilt.

Das Trinkwasser im Versorgungsgebiet (Haag, Gosen, Sahrmühle, Großweiglareuth) kann ab sofort wieder uneingeschränkt genutzt werden. Das Gesundheitsamt hat dem Wasserzweckverband Haager Gruppe mitgeteilt, dass die Abkochanordnung aufgehoben werden kann. Bei den letzten Untersuchungen des Reinwassers im Versorgungsnetz konnten keine coliformen Bakterien im Trinkwasser mehr nachgewiesen werden.

Ein Abkochen ist also ab sofort nicht mehr notwendig. Die Chlorung muss allerdings weiterbetrieben werden.

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