Personalausweis und elektronischer Aufenthaltstitel; Auskunft über gespeicherte Daten
Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.
Voraussetzungen
Sie benötigen einen neuen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel.
Um den Online-Dienst "Ausweis-Auskunft" nutzen zu können, benötigen Sie:
- Ihren neuen Personalausweis bzw. elektronischen Aufenthaltstitel mit einsatzbereiter eID-Funktion (einschließlich selbstgewählter, sechsstelliger PIN) und
- ein Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone (Android oder iOS).
- Zudem muss auf Ihrem Computer die AusweisApp2 oder eine andere geeignete Software installiert sein. Sie können die AusweisApp2 kostenlos herunterladen (siehe "Weiterführende Links").
Kosten
gebührenfrei
Rechtsgrundlagen
- § 11 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
- § 18 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
- § 18a Vor-Ort-Auslesen von Ausweisdaten unter Anwesenden Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
- § 29 Verordnung über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung - PAuswV)
- § 78 Abs. 5 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
Stand: 01.04.2022
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung


Opel, Sabine
Stellvertretende Abteilungsleiterin des Ordnungsamtes
Leitung des Bürgerbüros
- 09270 989-11
- 09270 989-7011
- E-Mail senden


Schmidt, Sandra
Ordnungsamt/Bürgerbüro
Bürozeiten: Di.-Do. 8.00-14.00 Uhr und Fr. 8.00-12.00 Uhr
- 09270 989-15
- 09270 989-7015
- E-Mail senden