Kommunale Selbstverwaltung; Informationen

Die Bayerische Verfassung und das Grundgesetz garantieren den Gemeinden das Recht, ihre eigenen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze selbst zu ordnen und zu verwalten.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Platzhalter

Baumgärtner, Klaus

Geschäftsstellenleiter und Abteilungsleiter der Kämmerei

Alle Leistungen