Bauvorhaben; Beantragung eines Vorbescheids

Sie können bereits vor dem Bauantrag bestimmte Fragen zur Zulässigkeit Ihres Vorhabens durch einen Vorbescheid klären lassen. Dieser hat für das spätere Baugenehmigungsverfahren bindende Wirkung.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

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Trinz, Sabine

Bauverwaltung

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Strößenreuther, Dominik

Bauverwaltung

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