Amtliche Beglaubigung; Einholung bei der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft

Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

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Opel, Sabine

Stellvertretende Abteilungsleiterin des Ordnungsamtes

Leitung des Bürgerbüros

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Rauh, Christina

Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro

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Schmidt, Sandra

Ordnungsamt/Bürgerbüro

Bürozeiten: Di.-Do. 8.00-14.00 Uhr und Fr. 8.00-12.00 Uhr

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