Windkraft im Kitschenrain hat keine Auswirkungen auf Trinkwasserversorgung - Einzugsgebietsermittlung der Quellen im Kitschenrain

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Die Firma Uhl Windkraft Projektierung GmbH & Co. KG, Ellwangen, strebt die Errichtung und den Betrieb von bis zu zehn Windenergieanlagen (WEA) im Waldgebiet Kitschenrain in Schnabelwaid an.

Das Vorhaben wurde am 06.05.2021 in nicht-öffentlicher und am 08.07.2021 in öffentlicher Gemeinderatsitzung zur Kenntnisnahme vorgestellt.

Am 29.11.2021 wurde eine öffentliche Informationsveranstaltung durchgeführt.

Dem Marktgemeinderat ist wichtig, eine objektive Entscheidungsgrundlage zu schaffen. Deshalb sollen durch Fachgutachter die Voraussetzungen für WEA-Planungen untersucht werden. Anlässlich aus der Bürgerschaft vorgebrachter Bedenken bezüglich der Auswirkung des Vorhabens auf die Trinkwasserversorgung des Marktes Schnabelwaid wurde durch das Büro PIEWAK & PARTNER aus Bayreuth eine Einzugsgebietsermittlung der Quellen im Kitschenrain durchgeführt. Das zugehörige Gutachten kann nachfolgend unter "Downloads" heruntergeladen werden. Gemäß dieser Ermittlung liegen neun der geplanten Standorte gänzlich außerhalb des ober- und unterirdischen Einzugsgebietes der Quellen. Eine Beeinträchtigung der Quellen durch diese neun WEA scheidet daher von vorneherein aus. Eine zehnte WEA ist am Rande des Einzugsgebiets, aber innerhalb dessen, geplant. Das bedeutet, dass ihre Zulässigkeit in weiterer Abstimmung mit den zuständigen Behörden in einem ggf. späteren Genehmigungsverfahren abzustimmen wäre. Eine generelle Unzulässigkeit dieser WEA besagt das Gutachten nicht.

Somit liegt kein offensichtlich erkennbarer Konflikt mit der Trinkwasserversorgung des Marktes Schnabelwaid vor.

Für die weitere Prüfung auf Eignung des Waldgebietes als Standort für Windenergieanlagen sind umfassende natur- und artenschutzrechtliche Untersuchungen erforderlich (Dauer gemäß Bayerischem Windenergieerlass vom 01.09.2016 ca. ein Jahr). Diese möchte die Firma Uhl Windkraft Projektierung GmbH & Co. KG beginnend im Herbst 2022 durch einen unabhängigen Fachgutachter durchführen lassen. Die erforderlichen Betretungsrechte für die Erhebungen im Gelände sowie die vertragliche Sicherung der Flächen im Erfolgsfall werden in einem Standortsicherungsvertrag mit dem Flächeneigentümer Freistaat Bayern, Bayerische Staatsforsten, geregelt. Erst hieran anschließend kann über die weitere Zulässigkeit von WEA im Kitschenrain entschieden werden.

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