Sozialleistungen für ukrainische Geflüchtete

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Anträge auf Sozialleistungen für die ukrainischen Geflüchteten im Landkreis können jetzt schon vor der Registrierung bei den jeweiligen Einwohnermeldeämtern gestellt werden.

Grundsätzlich ist die Registrierung auch die Voraussetzung für den Anspruch auf medizinische Versorgung sowie für den Bezug sozialer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Nachdem sich aber bereits abzeichnet, dass es zu längeren Wartezeiten bis zu einem Registrierungstermin kommen wird, können Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auch bereits vor der Registrierung beantragt werden. Die AsylbLG-Anträge müssen vor Ort über die Gemeinden, in denen die Flüchtlinge jeweils untergebracht sind und wo sie sich ohnehin im Einwohnermeldeamt anzumelden (bei der Anmeldung ist eine Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen) haben, gestellt werden. Bei Antragstellung soll bereits ein Termin zur Registrierung vereinbart sein, der im Antragsformular gut sichtbar auf der ersten Seite mit angegeben werden soll. Falls Kosten für eine (private) Unterbringung anfallen, wären diese gegebenenfalls durch Vorlage eines Mietvertrages (in Kopie) sowie einer Mietbescheinigung nachzuweisen und mit einer Abtretungserklärung geltend zu machen. Weitere Informationen sowie die Formulare „Mietbescheinigung“ und „Abtretungserklärung“ finden Sie auf der Homepage des Landkreises Bayreuth unter folgendem Link: www.landkreis-bayreuth.de/ukraine

Sollte eine Krankenbehandlung notwendig sein, wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Bayreuth, Frau Himsel, Telefonnummer 0921 728-246, E-Mail: christine.himsel(at)lra-bt.bayern.de

Angehörige und Betreuer werden gebeten, die ukrainischen Flüchtlinge bei der Terminvergabe bzw. Vorsprache bei den Behörden zu unterstützen.

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