Sanierungsgebiet „Innenstadt-Ost“ Stadt Creußen; Verlängerung der Frist zur Durchführung der Sanierungsmaßnahmen „Innenstadt-Ost“

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Das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzeptes (ISEK) der Stadt Creußen kommt zu dem Ergebnis, dass die städtebaulichen Missstände, mit denen 2005 die Festlegung des Sanierungsgebiets „Innenstadt-Ost“ begründet wurde, noch nicht vollständig behoben werden konnten. Der Stadtrat der Stadt Creußen hat deshalb gemäß § 142 Abs. 3 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen, die Laufzeit der rechtskräftigen Sanierungssatzung „Innenstadt - Ost“ über den 31. Dezember 2021 hinaus bis zum 31. Dezember 2027 zu verlängern

Bis zu o.g. Datum soll entschieden werden, ob die Sanierungssatzung gemäß § 162 BauGB in Teilen oder im Ganzen aufgehoben werden muss oder einzelne Grundstücke aus der Sanierung zu entlassen sind, weil die Sanierung abgeschlossen ist, sich als undurchführbar erweist oder die Sanierungsabsicht aus anderen Gründen aufgegeben wird.

Die rechtskräftige Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Innenstadt-Ost“ in der Fassung vom 23.02.2005 und die Begründung zur Verlängerung der Durchführungsfrist der Sanierungsmaßnahmen können im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Creußen (Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen, Bauamt) während der allgemeinen Dienstzeiten (s.u.)

Allgemeine Dienstzeiten:

Montag bis Mittwoch:

08.00 Uhr bis 14.00 Uhr

Donnerstag:

08.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag:

08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und hier auf der Homepage der Stadt Creußen eingesehen werden. 

Hinweis zum Zutritt ins Rathaus aufgrund der Corona-Pandemie

Das Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Creußen ist seit dem 22.11.2021 geschlossen. Für eine persönliche Vorsprache im Rathaus ist zwingend ein Termin erforderlich. Hierzu bitten wir Sie zu beachten, dass alle Termine weiterhin nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung (09270/989-0) oder digital per E-Mail unter der Adresse bauamt(at)vgem-creussen.bayern.de vergeben werden. Eine persönliche Vorsprache kann zudem nur dann erfolgen, wenn keine Krankheitssymptome vorhanden sind, die auf eine Corona-Erkrankung hindeuten (Husten, Schnupfen, Fieber, Störung des Geruchs-/Geschmackssinns etc.). Zur eigenen Sicherheit und der Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft Creußen wird empfohlen, vor einer Terminwahrnehmung die Testung mittels Covid-19-Schnelltest vorzunehmen.  Die Rathaustür wird darüber hinaus weiterhin versperrt bleiben. Wenn Sie zu ihrem vorab vereinbarten Termin erscheinen, läuten Sie bitte an der Eingangstür. Sie werden daraufhin an den für Sie zuständigen Sachbearbeiter verwiesen, der Ihr Anliegen sodann bearbeitet. Absolute Priorität hat die Gesundheit unserer Besucher und unserer Mitarbeiter in der Verwaltung. Deshalb gilt es aufgrund der Corona-Krise folgende Hygienemaßnahmen zu beachten:

  • Das Tragen einer FFP2-Maske im Rathaus ist Pflicht.
  • Mund-Nasen-Schutz sind mitzubringen und zu tragen.
  • Außerdem wird darauf hingewiesen, dass Ihre Hände bei Betreten und Verlassen des Rathauses an den dafür vorgesehen Spendern zu desinfizieren sind.
  • Ebenso gilt es, Abstand zu halten. In den Büros gilt Einzeleintritt! 

Wir möchten Sie bitten, den persönlichen Kontakt mit der Verwaltung, wenn möglich zu vermeiden, in dem Sie die Planungsunterlagen im Internet einsehen, Einwendungen schriftlich an uns richten und fachliche Nachfragen telefonisch oder per E-Mail an uns senden.

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