Bebauungsplan „Sondergebiet Nahversorgungszentrum Kapellenberg“ mit integriertem Grünordnungsplan: Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Creußen hat in seiner Sitzung am 19.10.2020 beschlossen, den Bebauungsplan „Sondergebiet Nahversorgungszentrum Kapellenberg“ aufzustellen und parallel dazu den Flächennutzungsplan zu ändern (13. Änderung). Wesentliches Ziel der Planung ist die Sicherung und Erweiterung des Nahversorgungsangebotes.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung umfasst jeweils Teilflächen der Grundstücke Flst.-Nrn. Gemarkung Creußen, in einem Flächenumfang von ca. 1,8 ha und ergibt sich aus dem Lageplan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.
Für den Ausgleich von Eingriffen in das Landschaftsbild und den Naturhaushalt wird auf Ebene des verbindlichen Bauleitplanes eine planexterne Ökokontofläche durch einen zertifizierten Ökokontenbetreiber vertraglich zugeordnet.
Im Zeitraum vom 21.02.2023 bis einschließlich 22.03.2023 wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 23.01.2023 durchgeführt. Während der Auslegungsfrist wurden keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit vorgebracht.
Unter Berücksichtigung der im Zuge der Beteiligung nach §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 und 2 Abs. 2 BauGB gefassten Beschlüsse zur Abwägung hat der Stadtrat den Entwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet Nahversorgungszentrum Kapellenberg“ in der Fassung vom 17.04.2023 gebilligt und die 13. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Creußen in der Fassung vom 17.03.2023 festgestellt.
Nachdem aufgrund eines Einwandes der unteren Naturschutzbehörde eine Änderung des Bebauungsplanentwurfes erforderlich wurde, hat der Stadtrat der Stadt Creußen beschlossen, den überarbeiteten Planentwurf des Bebauungsplanes einschließlich fortgeschriebener Begründung in der Fassung vom 17.04.2023 erneut auszulegen. Da die Grundzüge der Planung dabei nicht berührt werden, wurde gemäß § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen, den Zeitraum der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung auf zwei Wochen zu verkürzen und die Beteiligung auf die Öffentlichkeit und die von der Änderung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu begrenzen.
Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 17.04.2023 liegt, einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom
15.05.2023 bis einschließlich 30.05.2023
im Rathaus der Stadt Creußen (Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen, Flur Erdgeschoss) während der allgemeinen Dienstzeiten (s.u.) zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Allgemeine Dienstzeiten:
Montag: | 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr |
Mittwoch | Geschlossen |
Donnerstag: | 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr |
Freitag: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Der Entwurf des Bebauungsplan, einschließlich der Begründungen mit Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 23.01.2023 sowie Fachgutachten, stehen während der Frist zur Stellungnahme zusätzlich auch auf der Internetseite der Stadt Creußen www.stadt-creussen.de unter der Rubrik „Aktuelle Nachrichten und Bekanntmachungen“ zur Einsichtnahme bzw. zum Download bereit.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Creußen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Es liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:
[1] Begründung mit Umweltbericht, Entwurf vom 23.01.2023
[2] Auswirkungsanalyse zur Ansiedlung nahversorgungsrelevanter Betriebe und eines Baumarkts vom 14.02.2022
[3] Immissionsschutztechnisches Gutachten: Schallimmissionsschutz vom 22.12.2022
[4] Angaben zur Ökokontofläche der Bayerischen Staatsforsten
[5] eingegangene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Schutzgut | Art der vorhandenen Informationen [Darstellung in …] |
Mensch | Bestandsaufnahme [1],[2],[3],[4],[5] Ausführungen zu Betroffenheit von Erholungsräumen [1],[3] Auswirkungen durch Immissionen [1],[3],[4],[5] Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen [1],[3],[4],[5] |
Fläche | Vorhandene Nutzung [1],[2],[4] Flächenbedarf [1], [2],[4],[5] |
Tiere/Artenschutz | Bestandsaufnahme [1] Ausführungen und Hinweise zu artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen und ggf. erforderlichen Maßnahmen [1] Auswirkungen durch das Vorhaben [1],[4],[5] artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen [1],[4],[5] |
Pflanzen | Bestandsaufnahme [1] Auswertung der Biotopkartierung [1] Ausführungen und Hinweise zu: Betroffenheit von Schutzgebieten nach BNatSchG sowie Natura 2000-Gebieten [1] Belange der Landwirtschaft [1],[5] Beschaffenheit der Ausgleichsflächen [1],[4],[5] |
Boden | Auswertung der Bodenschätzungskarte im Geofachdatenatlas, Bodeninformationssystem Bayern [1] Ausführungen und Hinweise zu: Auswirkungen [1],[4],[5] Vorkommen von Altablagerungen [1],[4],[5] Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen [1],[4],[5] |
Wasser | Bestandsbeschreibung [1],[4],[5] Ausführungen und Hinweise zu: Betroffenheit von Wasserschutzgebieten, Überschwemmungsgebieten und wassersensiblen Bereichen, Abwasserentsorgung, Wasserversorgung und oberflächlich abfließendes Niederschlagswasser [1],[4],[5] Auswirkungen [1],[4],[5] Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen [1],[4],[5] |
Luft/Klima | Bestandsbeschreibung [1] Hinweise zur Betroffenheit von Kaltluftentstehungsgebieten [1] Auswirkungen [1] Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen [1] |
Landschaftsbild | Bestandsbeschreibung [1],[4] Auswirkungen [1],[3],[4],[5] Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen [1],[4],[5] |
Kultur- und Sachgüter | Hinweise zur Betroffenheit von Boden- und Baudenkmalen [1] |
Wechselwirkungen | Übersicht [1],[4],[5] |