Aufstellung Satzung „STREITLEITE" über die Festlegung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Seidwitz: Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Creußen hat in seiner Sitzung am 17.10.2022 gemäß§ 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, eine Einbeziehungssatzung für den Ortsteil Seidwitz im Bereich der Grundstücke FI.Nrn. 137/3, 137/1 (Teilfläche), 138 und 27/2 (Teilfläche) der Gemarkung Seidwitz im Sinne des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB i. V. m. Art. 23 GO aufzustellen.
Der räumliche Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung umfasst die Flurstücke der Gemarkung Seidwitz mit den Nummern:
FI.Nr. 137/3, Fl.Nr. 137/1 (Teilfläche), Fl.Nr. 138 sowie eine Teilfläche der FI.Nr. 27/2.
Er hat eine Gesamtfläche von ca. 4.042 m².
Der räumliche Geltungsbereich ist von folgenden Flurnummern umgrenzt:
im Süden die FI.Nrn. 137/2 und 137;
im Westen die FI.Nrn. 136 und 135,
im Norden und Osten von FI.Nrn. 139, 27/1 und 26.
Ziel der Aufstellung der Einbeziehungssatzung für den Ortsteil Seidwitz ist die Erlangung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer Lager- und Unterstellhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 137/3. Der Erlass dieser Satzung dient der Festlegung der baulichen Nutzung von Flächen im Geltungsbereich dieser Satzung sowie der klaren Abgrenzung von Innen- und Außenbereich. Durch die Satzung werden bisherige Außenbereichsflächen gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Seidwitz einbezogen, um damit eine gemischte Bebauung zu ermöglichen. Die Einbeziehungsflächen sind durch die vorhandene, angrenzende Bebauung entsprechend geprägt. Die Planung ist städtebaulich vertretbar, da bereits im Flächennutzungsplan teilweise eine Bebauung vorgesehen ist. Die Bebauung dieses Bereiches wirkt sich nur unwesentlich auf die Umgebung aus.
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Mit der Erarbeitung des Satzungsentwurfs wurde das Architekturbüro Heidenreich, Bockmühle 1, 95473 Haag, beauftragt.
Der Entwurf der Einbeziehungssatzung „STREITLEITE" in der Fassung vom 04.05.2023 wird gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß §13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Der Entwurf der Einbeziehungssatzung „STREITLEITE“ in der Fassung vom 04.05.2023 mit der Begründung liegt in der Zeit vom
Montag, dem 13.11.2023 bis einschließlich Donnerstag, dem 14.12.2023
im Verwaltungsgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Bahnhofstr. 11, 95473 Creußen, Flur Erdgeschoss, während der üblichen Öffnungszeiten (Montag bis Dienstag von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr, Donnerstag von 8.00 Uhr bis 17:30 Uhr und Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) zur jedermanns Einsicht aus.
Stellungnahmen zum Entwurf der Planung können während der Auslegungsfrist vorgebracht bzw. abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht fristgerecht abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die Einbeziehungssatzung unberücksichtigt bleiben können, sofern der Stadt Creußen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Einbeziehungssatzung nicht von Bedeutung ist. Des Weiteren wird bei Aufstellung der Einbeziehungssatzung darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.